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Sky Go für Web, iPad oder zweiten Fernseher

Sky Go für Web, iPad oder zweiten Fernseher

Der Bezahlsender Sky eröffnet seinen Kunden mit dem Angebot „Sky Go“ mehr Flexibilität. Bei der Inanspruchnahme ist es künftig möglich, die Programme im Web, auf dem iPad oder auf einem weiteren Fernseher anzusehen. Wer dieses Angebot nutzen will, muss aber monatlich 12 Euro zusätzlich berappen. Kurzfristig wird Sky Go im Web Vollversionen von Filmen und auch Sportübertragungen bereithalten. Außerdem ermöglicht der Einsatz der „Go“-Funktion auf einem Zweitfernseher es, zwei unterschiedliche Sky-Sender zeitgleich zu betrachten. Bereits mit Beginn des Monats April 2011 ist die bisher kostenlose Sky-iPad-App, mit der unterschiedliche Sportübertragungen verfolgt werden können, mit Zusatzkosten verbunden. Laut Sky ist die neue App-Version auf das iPad 2 optimiert.

Mittels WLAN kann auch auf die Sender Sky Sport 1, 2, Sky Sport Austria und Fußball Bundesliga zugegriffen werden. Via UMTS stehen Sky Sport 1 und 2 sowie Sky Sport Austria zur Verfügung. Wer ein iPhone oder ein iPod touch besitzt, kann sowohl WLAN als auch UMTS nutzen und ebenfalls Sky Sport 1, 2 und Sky Sport Austria ansehen.

Es ist geplant, das „Sky Go“-Angebot kurzfristig weiter auszubauen. So soll es eine Erweiterung der „Sky Go“-App für das iPad mit mehr Sky-Filmen und die Aufnahme eines neuen 24-Stunden-Sportnachrichtensenders (Sky Sport News HD) geben. Moritz Wetter, Senior Manager Consumer Communications bei Sky Deutschland, gab dazu bekannt, dass man nicht den gesamten Spielfilm-katalog anbieten könne. Es seien jedoch, neben Libraryfilmen, attraktive und aktuelle Produktionen verfügbar. Via Sky Go werde man neue Filme auch on-demand im Web bereitstellen. Außerhalb Deutschlands könne Sky Go im Web allerdings nicht genutzt werden.

Die „Sky Go“-Nutzung beschränkt sich auf Sky-Kunden. Der Senderempfang richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Programm. Momentan sind Nichtkunden von einem Angebot der kostenpflichtigen Webnutzung ausgeschlossen. Wie Moritz Wetter ergänzte, seien derzeit in diesem Zusammenhang auch keine Änderungen geplant.

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